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'''Am 4. Januar 2012 feierte die Tradition Bayerischer Biergarten seinen 200. Geburtstag. 200 Jahre früher, am 4. Januar 1812, erhielten alle Brauereien durch einen Erlaß von Max I. König von Bayern die Erlaubnis, Bier direkt aus den Lagerkellern zu verkaufen.'''
[[File:Augustiner-Keller_056.jpg|600px|thumb|none|[[Augustiner-Keller|Augustiner-Keller Biergarten]] in vergangenen Zeiten]]
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[[File:Nockherberg_Biergarten_1890.jpg|600px|thumb|none|[[Paulaner am Nockherberg]] Biergarten in 1890]]
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Dieser Erlaß war die Reaktion auf eine langwierige Auseinandersetzung zwischen den Brauereien und Gastwirten. Bereits am 13. Mai 1791 beschwerten sich einige Münchner Wirte aus der Au beim Kurfürsten Karl-Theodor über die Bierkeller, welche sich in der Nähe der Isar befanden. Die Gastwirte waren der Meinung, daß die Bierkeller ihre Geschäfte ruinieren. Damit lagen die Gastwirte nicht falsch, angesichts der Tatsache, daß es den Brauereien per Gesetz untersagt war, Bier zum sofortigen Verzehr aus den Kellern heraus zu verkaufen. Doch dies wurde weitgehend praktiziert.