200 Jahre Biergarten Jubiläum: Unterschied zwischen den Versionen

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Der königliche Erlaß von 1812 beendete schließlich die Auseinandersetzungen zwischen den Brauereien und Wirtsleuten. Der Edikt besagt, daß es den Brauereien erlaubt ist ihr Märzenbier von Juni bis September zum sofortigen Verzehr vor Ort zu verkaufen. Um den Wirtshäusern wieder mehr Gäste zu bescheren, durften die Brauereien nur Bier und Brot verkaufen. Wie auch immer, die Biergartengäste begannen ihre eigenen Speisen von zu Hause mitzubringen und im Laufe der Zeit enwickelte sich dieser Brauch zu einer Tradition.
 
Der königliche Erlaß von 1812 beendete schließlich die Auseinandersetzungen zwischen den Brauereien und Wirtsleuten. Der Edikt besagt, daß es den Brauereien erlaubt ist ihr Märzenbier von Juni bis September zum sofortigen Verzehr vor Ort zu verkaufen. Um den Wirtshäusern wieder mehr Gäste zu bescheren, durften die Brauereien nur Bier und Brot verkaufen. Wie auch immer, die Biergartengäste begannen ihre eigenen Speisen von zu Hause mitzubringen und im Laufe der Zeit enwickelte sich dieser Brauch zu einer Tradition.
  
''Währen der Biergartensaison 2012 werden zahlreiche Münchner Biergärten diese Tradition zusammen mit ihren Gästen und in Verbindung mit speziellen Veranstaltungen feiern.''<br clear="all">
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''Während der Biergartensaison 2012 werden zahlreiche Münchner Biergärten diese Tradition zusammen mit ihren Gästen und in Verbindung mit speziellen Veranstaltungen feiern, wie zum Beispiel beim Festtag im [[Hirschgarten|Königlichen Hirschgarten]] mit Festzug, Musik, Tanz, Schuhplattlern und Goißschnalzerinnen.''<br clear="all">
  
 
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Version vom 7. Juli 2012, 12:46 Uhr

Am 4. Januar 2012 feierte die Tradition Bayerischer Biergarten seinen 200. Geburtstag. 200 Jahre früher, am 4. Januar 1812, erhielten alle Brauereien durch einen Erlaß von Max I. König von Bayern die Erlaubnis, Bier direkt aus den Lagerkellern zu verkaufen.

Augustiner-Keller Biergarten in vergangenen Zeiten


Dieser Erlaß war die Reaktion auf eine langwierige Auseinandersetzung zwischen den Brauereien und Gastwirten. Bereits am 13. Mai 1791 beschwerten sich einige Münchner Wirte aus der Au beim Kurfürsten Karl-Theodor über die Bierkeller, welche sich in der Nähe der Isar befanden. Die Gastwirte waren der Meinung, daß die Bierkeller ihre Geschäfte ruinieren. Damit lagen die Gastwirte nicht falsch, angesichts der Tatsache, daß es den Brauereien per Gesetz untersagt war, Bier zum sofortigen Verzehr aus den Kellern heraus zu verkaufen. Doch dies wurde weitgehend praktiziert.


Der Originalerlaß von 1812

In jenen Tagen wurde das Bier zwischen riesigen Eisblöcken in unterirdischen Kellern gelagert. Das Eis war notwendig, um das Bier in den Sommermonaten zu kühlen, da Bier brauen nur zwischen Ende September und Mitte April erlaubt war. Zur Verbesserung der Kühlung pflanzten die Brauereien Kastanienbäume über die Keller. Gewöhnlich tranken die Männer, welche ihr Bier in den Bierkellern erworben, ihr erstes Bier vor Ort, bevor sie sich auf den Weg nach Hause machten. Um mehr Komfort zu bieten, stellten die Brauereien Tische und Bänke unter die Kastanienbäume. Das Ergebnis war, daß mehr und mehr Menschen zu den Bierkellern kamen und die Wirtshäuser ihre Gäste verloren.

Der königliche Erlaß von 1812 beendete schließlich die Auseinandersetzungen zwischen den Brauereien und Wirtsleuten. Der Edikt besagt, daß es den Brauereien erlaubt ist ihr Märzenbier von Juni bis September zum sofortigen Verzehr vor Ort zu verkaufen. Um den Wirtshäusern wieder mehr Gäste zu bescheren, durften die Brauereien nur Bier und Brot verkaufen. Wie auch immer, die Biergartengäste begannen ihre eigenen Speisen von zu Hause mitzubringen und im Laufe der Zeit enwickelte sich dieser Brauch zu einer Tradition.

Während der Biergartensaison 2012 werden zahlreiche Münchner Biergärten diese Tradition zusammen mit ihren Gästen und in Verbindung mit speziellen Veranstaltungen feiern, wie zum Beispiel beim Festtag im Königlichen Hirschgarten mit Festzug, Musik, Tanz, Schuhplattlern und Goißschnalzerinnen.

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